ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER FIRMA KUTSCHERA GMBH

1. Allgemeines
Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und in der jeweils gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Er verzichtet auf die Geltendmachung evtl. eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt, müssen vielmehr wie jede sonstige abweichende Vereinbarung von uns für jedes einzelne Geschäft schriftlich bestätigt werden.

2. Aufträge und Lieferungen
Wir sind stark bemüht, angenommene Aufträge entsprechend den bestehenden Liefermöglichkeiten schnellstens auszuführen. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Lieferanten gehindert, z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachrist stellt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen. Wird von uns die Vertragserfüllung aus den im vorherigen Absatz genannten Gründen unmöglich, so werden wir von der Lieferfrist frei. Von der Unmöglichkeit werden wir den Käufer umgehend verständigen. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Lager ausschließlich der Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung. Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen und Bedingungen. Für Aufträge unter einem Mindestauftragswert von EUR 100,00 wird ein Mehrkostenzuschuss berechnet.

4. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers. Versandweg und Mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im übrigen geht die Gefahr mit der Ãœbergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Käufer über.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Käufer darf die Vorbehaltsweise im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern, zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ( Weiterverkaufspreis inkl. Umsatzsteuer ) einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist bis auch Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Für den Fall, dass beim Käufer Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden, sowie Wechsel herauszugeben.

6. Mängelrüge und Mängelhaftung
Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist. Sendungen mit äußerlich erkennbaren Schäden und Verlusten sind nur nach vorheriger schriftlicher Schadensfeststellung durch den Anlieferer abzunehmen oder die Annahme ist zu verweigern. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb der verkehrsüblichen Fristen beim Verkehrsunternehmen geltend zu machen. In jedem Fall sind derartige Beanstandungen, z.B. auch wegen Fehlmengen, unter Beifügung des Packzettels und einer Erklärung über den Befund innerhalb 10 Tagen an uns zu übersenden. Die Ware ist sofort nach Empfang zu untersuchen, etwaige Mängel sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung mitzuteilen. Werden Mängel nicht unverzüglich gemeldet, so gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.

7. Rücknahme
Rücknahme oder Umtausch verkaufter Ware findet innerhalb von 14 Tagen statt. Jede Rücksendung der Ware ist vorher anzuzeigen. Die Annahme der Ware bedeutet noch keine Anerkennung der Rücknahmeverpflichtung. Alle Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Von der Rücknahme sind stets ausgeschlossen: Waren, die auf Bestellung abweichend von der normalen Ausführung oder später geändert worden sind, oder solche, die nicht mehr fabrikneu sind.

8. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht gegen Kasse verkauft wird, zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto. Innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug. Bei Reparaturen ( einschließlich Ersatzteillieferungen ), Sonderpreisen und sonstigen Dienstleistungen gewähren wir kein Skonto. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Bei Zielüberschreitung bleibt die Berechnung banküblicher Zinsen vorbehalten. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn wir Gegenforderungen schriftlich anerkannt haben. Wir behalten uns vor, gegen Nachnahme zu liefern.

9. Reparaturen
Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dieses ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt liegt im Ermessen des Verkäufers.

10. Erfüllungsort- Gerichtsstand- anwendbares Recht
Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen in der Bundesrepublik ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, das Amts-/Landgericht Köln. Wir behalten uns vor, auch im allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen. Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Besteller mit unseren jeweils gültigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Wir sind berechtigt, Daten, die wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Ihnen erhalten haben, gleich ob diese von Ihnen selbst oder Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

11. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bedingungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.


Stand: 26.02.2001 ik/kk